Der Wettbewerb zwischen den Tourismusregionen wird stärker. Das Kurortegesetz und Kommunalabgabengesetz müssen dem Rechnung tragen, zumal dies der Umsetzung der Landestourismuskonzeption zuträglich ist.
Im Kurortegesetz werden neue Prädikate 'Tourismusort' und 'Tourismusregion' mit entsprechenden Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren eingeführt. In der Änderung des Kommunalabgabengesetzes werden die Verwendungsmöglichkeiten der Einnahmen aus der Kurabgabe weiterentwickelt. Prädikatisierte Orte erhalten damit fortan die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen besser gerecht zu werden. Verbandsseitig wurde das Gesetz begrüßt – so vom Landestourismusverband, vom Landkreistag, vom Städte- und Gemeindetag und auch vom Bäderverband.