Vor 218 Jahren ist ein Großteil des kirchlichen Herrschaftsbesitzes im Zuge des Reichdeputationshauptschlusses (1803) säkularisiert und weltlich eingezogen worden. Für diese historischen staatlichen Eingriffe waren und sind die Kirchen in unserem Land zu entschädigen, was seither durch die sogenannten Staatsleistungen erfolgt. Das Grundgesetz enthält allerdings seit 1949 einen aus der Weimarer Reichsverfassung (1919) inkorporierten Verfassungsauftrag, eine Bundesregelung zur Ablösung dieser Staatsleistungen zu schaffen. Mit diesem hochkomplexen und noch immer unerfüllten Verfassungsauftrag hat sich der Bundestag monatelang auf der Grundlage von zwei Oppositionsanträgen befasst und mit Experten im Innenausschuss über eine mögliche Ausgestaltung von Ablösungsregelungen beraten. Für die CDU/CSU-Fraktion war dabei klar, dass die finanzielle Entflechtung von Staat und Kirchen zwar eine berechtigte Erwartung unseres Grundgesetzes ist und dass wir den entsprechenden Verfassungsauftrag ernst nehmen, dass es aber auch eine ebenso berechtigte Erwartung der Kirchen gibt, dass unser Staat seinen zugesagten historischen Verpflichtungen nachkommt. Im Ergebnis der sehr grundlegenden Beratungen haben wir die Oppositionsanträge abgelehnt, aber wichtige Erkenntnisse über Bedingungen und Anforderungen für eine verfassungskonforme und interessengerechte Ablösungsregelung gewonnen. Für uns ist für die Zukunft klar: Im Kern muss eine künftige Ablösungsregelung des Bundes stärker den Willen der Länder berücksichtigen, die am Ende die konkreten Ablösungen bezahlen müssten, aber angesichts ihrer aktuellen Haushaltslage derzeit verständlicherweise kaum große und neue zusätzliche Belastungen eingehen wollen. Zudem müssen regionale Differenzierungen getroffen werden, da die Diözesen und Landeskirchen im Verlauf der Geschichte unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt waren, weswegen Staatsleistungen regional teilweise eine größere Bedeutung haben – gerade in Ostdeutschland. Auf dieser Grundlage wollen wir künftig den Diskussionsprozess fortsetzen und verstärkt die Länder und Kirchen einbeziehen.