Die CDU-Fraktion regte im Landtag vor drei Jahren die Einsetzung einer Bestattungskommission an. Die Kommission betrieb großen Aufwand, um in einem Abschlussbericht Veränderungsbedarfe herauszuarbeiten. Ein Bericht ist aber kein Gesetz. Deswegen erarbeitete die CDU-Fraktion federführend einen Gesetzesentwurf. Etliche Handlungsempfehlungen der Kommission werden umgesetzt. So wird es auf Anregung des Bestatterfachverbandes fortan eine Zertifizierung für Bestatter geben – die Zertifizierung, etwa bei der Totenbeförderung ist notwendig, um schwarzen Schafen der Bestatterbranche das Leben schwerer zu machen. Wir hoffen, dass das Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern auch in anderen Bundesländern Schule macht.
Einige Empfehlungen der Kommission betrafen aber Regelungen, die über die Kompetenz des Landes hinausgehen. Deswegen wurde im federführenden Ausschuss eine Entschließung auf den Weg gebracht, die Forderungen wie die Wiedereinführung des Sterbegeldes oder eine Meisterpflicht für Bestatter an den Bund adressiert.