Anlässlich der Kritik am „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ erklärt der Generalsekretär der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Wolfgang Waldmüller: „Es bleibt dabei: Das Asylrecht und das Einwanderungsrecht müssen strikt getrennt werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist es sinnvoll, einem Asylsuchenden die Möglichkeit zu geben, nach dem Einwanderungsrecht behandelt zu werden. Es wäre ein fatales Signal, wenn diejenigen, die erfolglos um Asyl ersuchen, einfach einen Antrag auf Einwanderung zu stellen brauchen, um sich legal dauerhaft in Deutschland aufzuhalten. Wichtiger wäre weiterhin alles dafür zu tun, Menschen, die sich unberechtigt in Deutschland aufhalten, in ihre Heimatländer zurückzubringen – an der Stelle gibt es tatsächlich nämlich noch erhebliche Defizite.
Deutschland gewährt Menschen Asyl, die in ihrer Heimat verfolgt werden oder die vor Krieg fliehen. Dieses Recht stellt niemand infrage. Diesen Schutz gewährt Deutschland grundsätzlich aber nur, bis die Asylgründe entfallen. Und das ist auch richtig so. Richtig ist auch, dass wir in einigen Branchen qualifizierte Zuwanderung brauchen. Für diese qualifizierte Zuwanderung kommen nur in wenigen Fällen Asylsuchende infrage.“