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Donnerstag, 09. September 2010
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, hat die Bundesregierung aufgefordert, für Rechtsklarheit bei der Besteuerung von Mittagessen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu sorgen.

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„Im Oktober 2008 hat der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) einen Abgrenzungserlass (UStR Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UStG - Umsatzsteuer-Richtlinien 2008) zur Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränke erlassen. Dieser scheint inzwischen zu Unklarheiten bei der Höhe der anzuwendenden Steuersätze zu führen. In manchen Bundesländern wird unter Hinweis auf die Regelung offenbar das Schulessen teurer. In Mecklenburg-Vorpommern hat es solche Probleme bislang nicht gegeben.

Ich erwarte trotzdem, dass das Bundesfinanzministerium hier eine Klarstellung dergestalt vornimmt, dass bei Verpflegungsleistungen in Kinderbetreuungseinrichtungen und in Schulen generell der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt“, so Beate Schlupp.

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