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„Wir müssen die Wehrhafte Demokratie auch durchsetzen“, so Dr. Armin Jäger. „Es kann nicht hingenommen werden, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien keine Grundlage für eine Indizierung sieht oder ein Gericht erklärt,die CD sei zwar moralisch, nicht jedoch strafrechtlich angreifbar.
Dies macht deutlich, dass es ggf. notwendig wird, die gesetzlichen Vorschriften zu präzisieren. Hier bin ich ganz bei der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, die prüfen lassen will, wie dierechtlichen Grundlagen für ein Verbreitungsverbot der so genannten Schulhof-CD verbessert werden können. Wir müssen gegen den braunen Ungeist etwas tun“, so Dr. Armin Jäger.
„Klar ist, dass jeder Schulleiter, aber auch die Schulämter eine Verteilung der aktuellen Prägung der CD unter dem Titel ‚BRD vs. Deutschland’, auf welchem sich auch Interviews mit NPD-Mitgliedern finden, untersagen kann. Politische Propaganda hat auf dem Schulgelände nichts zu suchen. Schon gar nicht solche von Feinden der Demokratie. Parallel wäre es sicher sinnvoll, sich ein oder zwei Liedtexte im Unterricht vorzunehmen und deutlich zu machen, dass sich hinter den flachen Botschaften Rassismus, Intoleranz und Menschenverachtung verbergen“, so Dr. Armin Jäger.
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